Steuerrecht für Studenten

Liebe Leser, dieses Mal gibt es ein etwas ungewöhnliches Thema für einen Beautyblog. Jedoch merke ich mehr und mehr, dass dieser Blog, der ursprünglich rein für Kosmetik gedacht war, zu etwas Größerem wird. Rein kosmetische Blogs gibt es ja genug, die euch regelmäßig mit News versorgen. Bei Beautyhype möchte ich euch vielfältiger informieren und konfrontieren. Ganz zu politisch soll es dabei nicht werden, hoffe ich zumindest, aber es soll sich an alle Interessierten und Freidenker richten. Deswegen kommen wir heute zu einem Thema, was rein gar nichts mit Kosmetik oder Ernährung zutun hat aber trotzdem viele von euch interessieren könnte (also zumindest die Studenten/ Schüler unter euch). Sollte ich irgendwo Fehler gemacht oder etwas vergessen haben, gebt mir bitte Bescheid und ich ändere es zügig.

mhYddLi

Steuerrecht für Studenten

Beschäftigungen können ausgeübt werden als:

  1. dauerhafte Jobs im gewerblichen Bereich mit maximal 450,00 Euro im Monat.
  2. kurzfristige Beschäftigungen (zum Beispiel in der vorlesungsfreien Zeit) – die Höhe des Einkommens aus dieser Beschäftigung spielt keine Rolle.
    mhGtM2s
Regelfall: Studierende zahlen keine Steuern, keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und einen reduzierten Eigenanteil zur Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale.
 
Jetzt wird es interessant:
mhgplRQ
 
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist (ab 01.01.15 -> 70 Arbeitstage).
 
weiterhin gilt:
 

Die Zeitgrenze muss allerdings:

  • im Voraus vertraglich festgelegt oder
  • nach Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt sein.
Neben einer kurzfristigen Beschäftigung ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Job) während des Studiums möglich. Beide Beschäftigungen werden nicht zusammengerechnet. (das wichtigste)
 

Steuern

mhAKK42

Arbeitnehmende Studierende sind steuerpflichtig. Trotzdem dürfte sich bei Wahl des Lohnsteuerabzugsverfahrens mit Lohnsteuerkarte im Regelfall keine Steuerbelastung ergeben. Solange das Arbeitsentgelt (abzüglich insbesondere Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Vorsorge-Pauschale) unter dem Grundfreibetrag (2014: 8.354 Euro) bleibt, erhält man die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück.
 
Ein Beispiel:
                  10 * 450 = 4500 €
+   2 * (25 * 10 * 9) = 4500 €
                                 = 9000€ -> 646€ über dem

Erläuterung:

Ergibt sich aus: 25 Tagen (da 2 Monate á 25 Tage * 10 Stunden Pro tag * 9€
Das entsprich dem Maximalbetrag bei einem 10 Stundentag.
Bafög
mhCdhr4
 
Für die Studenten, die Bafög beziehen ist zusätzlich wichtig :
Der maximale Freibetrag liegt bei
  •  Monatlich: 406,66 € brutto
  •  Gesamter Jahresverdienst :  max. 4.880 € brutto
  • Studenten mit Kindern: stehen zusätzlich 485 € monatlich zu

(etwaige Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils werden vom Freibetrag abgezogen)


studentenwerk_berlin
 
Die Bilder unterliegen den Copyright von http://www.rgbstock.com.

 

Kommentar verfassen